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Private
Krankenversicherung für Beamte und
Beamtenanwärter

  • Voller Anspruch ​auf Beihilfe vom Dienstherrn
  • Zuschuss zur PKV für Ehepartner und Kinder
  • Umfassende Privat-Leistungen
  • 1- bis 2-Bettzimmer im Krankenhaus
  • Rückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen
  • Keine Arzneimittelzuzahlung
  • uvm.

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Krankenversicherung für Beamte

Der Gesetzgeber hat Beamte von der Sozialversicherungspflicht befreit. Nichts desto trotz: Ohne eigene Krankenversicherung geht es auch bei den Beamten nicht. Jeder muss den Nachweis einer Versicherung zur Absicherung der Krankheitskosten erbringen. Dabei hat man als Beamter grundsätzlich die Wahl zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).

Die Tarife und Absicherungsmöglichkeiten für die private Krankenversicherung von Beamten unterscheiden sich sehr deutlich von den Angeboten für Angestellte und Selbstständige. Grund: Die Beihilfe, die durch den Dienstherrn gewährt wird, beschert den Beamten günstige Konditionen in der PKV: Es genügt eine sogenannte „Restkostenversicherung“ für Beamte. Doch trotz Beihilfe bietet nicht jeder Beamten-PKV-Tarif die gleichen Leistungen - ein Vergleich lohnt fast immer. Gerade die „Kleinigkeiten“ sind oft das Zünglein an der Waage und müssen individuell betrachtet und bewertet werden.

Private Krankenversicherung
für Beamte und Beamtenanwärter

Beamte und Anwärter haben die Wahlfreiheit zwischen Gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV). Dabei ist die PKV für Beamte im Allgemeinen günstiger als die GKV. Das liegt an der Beihilfe und gesonderten Beihilfetarifen für Beamte. Auch können Ehegatten und Kinder mitversichert werden.

PKV-Tarife für Beamte: Die Beihilfetarife

Im Gegensatz zu Selbstständigen und Angestellten, die sich privat krankenversichern dürfen, gibt es bei der PKV für Beamte viele Besonderheiten: bei Beamten müssen die Privatversicherer nur einen Teil der Kosten tragen. Die Beihilfe übernimmt in den meisten Fällen 50 Prozent oder mehr der Kosten, sofern die Aufwendungen durch die Beihilfeverordnung gedeckt sind.

Die Verordnung ist abhängig vom jeweiligen Dienstherr und ist auch maßgebend für die Höhe der Beihilfe. Entscheidend für die Höhe ist in erster Linie auch der Familienstand des Beamten.

In den meisten Fällen ist es für Beamte deutlich sinnvoller sich für die private Beamtenkrankenversicherung zu entscheiden. „Außenseiter“ sind Beamte in der PKV demnach nicht – im Gegenteil: über 50 Prozent der in Deutschland Privatversicherten sind Beamte. Entsprechend haben sich viele der privaten Krankenkassen auf die besondere Kundschaft eingestellt. So werden zahlreiche ausschließlich für Beamte passende Tarife für Staatsdiener angeboten, die die Beihilfe durch den Dienstherren in der Kalkulation des Versicherungsbeitrages für die Restkostenversicherung berücksichtigen.

Das wiederum macht die Entscheidung für einen Versicherer und Tarif nicht leicht, denn nicht jeder Beihilfetarif ist gleich: neben Preisunterschieden sind auch Leistungsunterschiede möglich. Bei der Suche nach einem guten und individuell passenden Angebot ist es demnach immer empfehlenswert zu vergleichen. Die gut gemeinten Ratschläge der Kollegen oder die eigens durchgeführte Internetrecherche sorgt oft für Verwirrung und führt in vielen Fällen nicht zum bestmöglichen Ergebnis. Eine gute und vor allem unabhängige Beratung samt Marktanalyse durch Experten kann hingegen für Klarheit sorgen.

Leistungsunterschiede zwischen Beihilfe & PKV

PKV-Tarife für Beamte ergänzen die Beihilfe und können gleichzeitig sogar auch Deckungslücken der Beihilfe bei den Krankheitskosten der Beamten schließen. Das bedeutet, dass sich die Leistungen der Beihilfe und der Beamtenkrankenversicherung nicht immer decken. Abweichungen sind sogar keine Seltenheit.

Die Beihilfeverordnung des jeweiligen Dienstherrn legt in Form einer gesetzlichen Verordnung fest, welche Leistungen die Beihilfe bezuschusst. Die private Krankenversicherung für Beamte ist hingegen ein rein privatwirtschaftlicher Vertrag zwischen dem Versicherten und dem jeweiligen Versicherer. Dieser Vertrag muss einen bestimmten, beihilfekonformen Mindestumfang zur Gesundheitsversorgung der Staatsdiener absichern.

In der Praxis bringen die meisten Tarife eine Reihe von Leistungen mit sich, die über die Mindestanforderungen hinausgehen. Bessere Angebote fangen dabei auch Kürzungen in der Beihilfe ab.

Familie in der Beihilfe

Für beihilfeberechtigte Beamte ohne Kinder liegt der Beihilfeerstattungssatz in der Regel bei 50 Prozent. Bei zwei oder mehreren Kindern steigt die Erstattung meist auf 70 Prozent. Diesen Beihilfesatz erhalten zudem in der Regel Pensionäre sowie mitzuversichernde Ehegattinnen und -gatten. 80 Prozent übernimmt die Beihilfe bei Tarifen für Kinder und Waisen. Andere Beihilfesätze sind jedoch teilweise möglich, da dies von der jeweilig gültigen Beihilfeverordnung abhängig ist. 

In vielen Bundesländern gibt es Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Beispielsweise in Baden-Württemberg, Hamburg oder Hessen. So wird in Hessen ein familienbezogenes Beihilfesystem genutzt. Dieses gewährt Zuschläge für Partner und Kinder bei einem auf 50 Prozent basierenden Beihilfesatzes.

Voraussetzungen für die Aufnahme von Kindern, Ehe- und Lebenspartnern in die beihilfekonforme Absicherung

Um als Beamter auch Familienangehörige in der Beihilfe aufnehmen zu können, müssen diverse Voraussetzungen erfüllt werden. Dabei gilt es in erster Linie zu beachten, dass die Aufnahme nur für die engsten Verwandten des Staatsdieners vorgesehen ist. Darüber hinaus müssen Kinder, wie auch der Ehe- oder Lebenspartner, von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Partner beispielsweise Hausfrau oder Hausmann ist. Bei älteren Kindern ist dies bei Absolvierung eines Studiums oder bei bestimmter schulischer Ausbildungen der Fall. Gleichzeitig ist die Regelung auch an den Bezug von Kindergeld gebunden. 

Zu versichernde Ehe-/Lebenspartner und Kinder, die mit in die Versorgung durch die Beihilfe aufgenommen werden sollen, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese Einkommensgrenzen sind nicht einheitlich geregelt. Detaillierte Informationen zu den Einkommensgrenzen können Sie unverbindlich anfordern.

Können sich Beamte immer privat versichern?

Beamte unterliegen seit dem 1. Januar 2009 einer Krankenversicherungspflicht. Sie sind jedoch von der Sozialversicherungspflicht befreit und haben somit die freie Wahl sich freiwillig in der GKV oder in der PKV zu versichern. Die Besoldung des Beamten spielt bei der Auswahl des Kassensystems keine Rolle: Mindesteinkommen bzw. Einkommensgrenzen wie bei Angestellten gibt es für Beamte bei der Wahl des Krankenkassensystems nicht zu beachten. 

In der privaten Krankenversicherung haben Beamte weitreichende Vorteile durch die Beihilfe. Sie benötigen dank der anteiligen Leistungsübernahme durch den Dienstherrn keinen Tarif, der die gesamten Krankheitskosten übernimmt. Jeder Dienstherr ist zur Beteiligung an den Gesundheitskosten seiner Beamten verpflichtet. Diese Pflicht wird auch Alimentationspflicht genannt. Demnach benötigt ein Beamter keine „Vollversicherung“, sondern lediglich eine sogenannte Restkostenversicherung. Dadurch ist die private Beamtenkrankenversicherung im Vergleich zur GKV in den meisten Fällen – bei sogar besseren Leistungen – die günstigere Wahl.

Weshalb ist die private Krankenversicherung für Beamte empfehlenswert?

Bei Arbeitern und Angestellten trägt der Arbeitgeber in der GKV üblicherweise den hälftigen Anteil der Krankenversicherung. Der Arbeitnehmeranteil entfällt entsprechend auf den Versicherungsnehmer. Tritt hingegen ein Beamter freiwillig in die GKV ein, so gestaltet sich das anders: Die gesetzlichen Regelungen kennen auf der Seite des Dienstherrn nur die Beihilfe. Diese übernimmt wie beschrieben einen Teil der Kosten im Krankheitsfall. Eine Beteiligung an den Kosten für die gesetzliche Krankennversicherung ist hingegen nicht vorgesehen. 

Gleichzeitig sind die gesetzlichen Krankenkassen nicht flexibel in Ihrem System. Spezielle Tarife oder besonders auf Beamte zugeschnittene Absicherungsformen, die einbeziehen, dass die Beihilfe einen Teil der Gesundheitskosten trägt, sind derzeit nicht existent. In der Konsequenz müssen Beamte in der GKV somit den Arbeitnehmeranteil und auch Arbeitgeberanteil selbst tragen – also (fast) ohne Unterstützung durch den Dienstherrn bzw. die Beihilfe.

Die Beihilfe übernimmt zwischen 50 und 80 Prozent der beihilfefähigen Krankheitskosten. Wie hoch die Beteiligung letztlich durch den jeweiligen Dienstherrn ausfällt, hängt neben der Familiensituation des Beamten und dem Dienstherrn auch gegebenenfalls von der Tätigkeit des Beamten ab. Es kann beispielsweise Unterschiede zwischen Bundesbeamten und Landesbeamten geben. Für Polizisten und Feuerwehrleute gibt es teilweise besondere Regelungen in der Krankenversicherung. Hier greift teilweise die sogenannte „freie Heilfürsorge“.

Ist es ratsam Zweibettzimmer & Chefarzt mitzuversichern?

Primär hängt das natürlich von den persönlichen Ansprüchen an die Krankenversicherung ab, ob eine Versicherung für die stationären Wahlleistungen aufkommt, sprich ob Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer mitabgesichert sein soll oder ob die Regelversorgung ausreicht. Ohne eine Mitversicherung der Wahlleistungen können bei einem Krankenhausaufenthalt, bei dem eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung gewünscht wird, immense Kosten entstehen.

Viele Beihilfeverordnungen beinhalten zudem - ohne die gehobene Versorgung - Kürzungen bei einer stationären Unterbringung. Entscheidet sich der Patient zudem für die gehobene Versorgung durch den Chefarzt im Ein- oder Zweibettzimmer, können die Erstattungskürzungen für den Beamten pro Tag zusätzlich steigen. Der genaue Umfang der dadurch entstehenden Versorgungslücke hängt dabei vom Dienstherrn und von der jeweils gültigen Beihilfeverordnung ab.

Welche Leistungen decken Beamtenkrankenversicherungen ab?

Der Leistungsumfang hängt natürlich vom gewünschten Tarif und der Beihilfeverordnungen (BVO) des zuständigen Dienstherrn ab. Als Mindestmaß gilt, dass der Tarif einen durch die Beihilfeverordnung von Bund und Ländern definierten Leistungskatalog abdecken muss. Dieser gleicht in etwa dem Leistungsumfang der GKV. Entsprechend finden sich in diesem Katalog stationäre und ambulante Behandlungen. Ebenso zählen die Kosten für Heilpraktiker und zahnärztliche Behandlungen hinzu sowie auch die Aufwendungen für zahlreiche, wichtige Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Ausnahmen und Kürzungen bei Leistungen sind allerdings auch in der PKV für Beamte möglich – natürlich immer abhängig vom jeweils vorliegenden Anbieter und Tarifwerk.

Die Tarife der privaten Krankenversicherer bieten in der Regel die Möglichkeit Versorgungslücken durch Zusatztarife oder durch Tarifoptionen zu schließen oder zumindest zu mindern. Diese Tarife werden als Beihilfeergänzungstarife bezeichnet. 

Ein detaillierter Tarifvergleich ist dabei ratsam. Dieser hilft Preis- und Leistungsunterschiede aufzudecken und eine beihilfekonforme Absicherung zu finden, die bestmöglich zu den eigenen Vorstellungen und Wünschen passt.

Können sich Beamte auch in der GKV versichern?

Beamte können sich in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. In der GKV müssen Beamte dabei allerdings in der Regel die vollen Kosten selber tragen. Im gesetzlichen Versicherungssystem ist die Anrechnung der Zahlungen der Beihilfe nicht eingeplant. Beamte, die sich gesetzlich versichern, sind dann „freiwillig gesetzlich versicherte Beamten ohne Beitragszuschuss“. In Einzelfällen wird diesen Beihilfe gezahlt, wenn beispielsweise beihilfefähige Aufwendungen über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus gehen. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die Beihilfe in diesen Fällen immer noch eine Versorgungslücke aufweist, die durch den Beamten selbst getragen werden muss.

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